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Fächer > Fachprakt. Ausbildung (zum Sammeln)
Art und Umfang
In der Jahrgangsstufe 11 durchlaufen die Schülerinnen und Schüler eine ca. 19 Wochen umfassende fachpraktische Ausbildung im Rahmen von 34 bis 36 Zeitstunden Arbeitszeit durchschnittlich pro Woche in Kombination mit zusätzlichem Schulbesuch in der Praktikumszeit. Die Schulbesuchszeiten sind auch im Formblatt „Holzkirchner Modell“ ersichtlich. Je nach Ausbildungsrichtung wird die fachpraktische Ausbildung in Betrieben, schulischen Lehrwerkstätten, Einrichtungen der Verwaltungen, in erzieherischen Einrichtungen (z.B. Kindergärten) und betreuerischen bzw. pflegerischen Einrichtungen (z.B. Seniorenheime) durchgeführt. Zum Schulhalbjahr erfolgt ein Wechsel der Ausbildungsstätte. Dabei sollten in den Fachrichtungen „Wirtschaft" und „Internationale Wirtschaft“ ein Betrieb bzw. eine Einrichtung einer anderen Branche gewählt werden. Im Sozialbereich ist ein Wechsel von einer erzieherischen zu einer betreuerischen bzw. pflegerischen Einrichtung und umgekehrt zwingend erforderlich. Auch im Technikzweig erfolgt ein Wechsel von Metalltechnik zu Elektrotechnik und umgekehrt.
Ziele des Praktikums
Das gelenkte Praktikum soll planmäßig in die Arbeits- und Berufswelt einführen sowie konkrete Vorstellungen betrieblicher Zusammenhänge und Abhängigkeiten als Grundlage für den theoretischen Unterricht vermitteln. Diese Begegnung mit der Arbeitswelt und ihren Problemen bietet auch für die spätere Berufsfindung Orientierungshilfe.
Um eine möglichst einheitliche Ausbildung auf hohem Niveau sicherstellen zu können, sind Ausbildungsstätten an Ausbildungspläne bzw. Richtlinien für die fachpraktische Ausbildung gebunden. (Link: LehrplanPLUS - Fachoberschule - Fachlehrpläne (bayern.de)) Der Ausbildungsqualität dienen ferner Besuche der Betreuungslehrkraft und des Schulbeauftragten am Ausbildungsplatz, Praxisanleitungen und Besichtigungen anderer Betriebe bzw. Einrichtungen.
Schülerstatus und -pflichten
Während der fachpraktischen Ausbildung bleibt der Schülerstatus erhalten. Dies bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler
  • weiterhin bei den Eltern mitversichert sind,
  • durch die Schule gegen Unfall- und Haftpflichtschäden (ohne Berücksichtigung abhanden gekommener Sachen) versichert werden und
  • für das Praktikum kein Entgelt erhalten und fordern dürfen.

Zu den grundlegenden Pflichten der Schülerinnen und Schüler gehören, sich
  • im Krankheitsfall am gleichen Tag in der Praktikumseinrichtung, in der Schule und bei derBetreuungslehrkraft zu entschuldigen (Anruf im Betrieb, Krankmeldung über Schulhomepage und Email an Betreuungslehrkraft). Darüber hinaus ist ein ärztliches Zeugnis (Schulunfähigkeitsbescheinigung) unverzüglich sowohl im Betrieb als auch in der Schule nachzureichen (Nachholung der Fehlzeit siehe „Bewertung und Bestehen der fpA“) und
  • bei sonstiger Abwesenheit (z.B. Führerscheinprüfung) mit schriftlichem Antrag rechtzeitig (möglichst 7 Tage vorher) von der Schuleitung beurlauben zu lassen. Das Formular befindet sich unter „Zusätzliche Formblätter“. Die Fehlzeit ist grundsätzlich nachzuholen.
Praktikumsunterlagen
Zur Dokumentation der Praktikumstätigkeit und –unterweisung führen die Schülerinnen und Schüler einen „digitalen“ Ausbildungsnachweis (s. Formblatt), der wöchentlich dem bzw. der Praktikumsverantwortlichen vorgelegt werden muss. Darüber hinaus erstellen die Schülerinnen und Schüler ein Portfolio, in dem themenbezogene Berichte (z.B. Organisationsbericht) einen wesentlichen Bestandteil darstellen
Bewertung und Bestehen der fpA
Die Bewertung der Schülerleistung erfolgt durch die Betreuungslehrkraft auf der Grundlage von zwei  Einschätzungsempfehlungen („Beurteilungsbögen“) der Praktikumseinrichtung (s. Formblatt), die zur Mitte und zum Ende des Praktikumshalbjahres in Absprache mit der Schülerin/dem Schüler erstellt werden.

Neben der fachpraktischen Tätigkeit, die einen Bewertungsanteil von 50 % hat, fließen auch die fachpraktische Anleitung und die fachpraktische Vertiefung mit jeweils 25 % in die Gesamtbewertung der fpA ein, die  im Rahmen des „normalen" Punktesystems als „Notenpunkt“ Bestandteil des Halbjahres- und Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 11 sowie des Zeugnisses der Fachhochschulreife ist. Der besondere Stellenwert der fachpraktischen Ausbildung zeigt sich darin, dass die Probezeit bzw. die 11. Klasse nicht erfolgreich durchlaufen werden kann, wenn die fpA als „nicht bestanden“ gewertet wird.

Die fpA ist nicht bestanden, wenn mehr als fünf Praktikumstage ohne ausreichende Entschuldigung versäumt oder weniger als 10 Punkte (von maximal 30) im gesamten Jahr erreicht werden (oder ein Halbjahr mit weniger als vier Punkten oder eine Teilleistung mit 0 Punkten bewertet wird) gemäß § 13 Abs. 2,3 und § 22 Abs. 1 FOBOSO. Das gleiche gilt grundsätzlich, wenn das Praktikum aufgrund von Pflichtverletzungen (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben von der Praktikumsstelle) von Seiten der Praktikumseinrichtung nicht mehr fortgesetzt oder die fpA vorzeitig vom Schüler bzw. der Schülerin abgebrochen wird.  Um das Bestehen abzusichern und ein möglichst umfangreiches Praktikum zu absolvieren, ist es erforderlich, spätestens ab dem sechsten entschuldigten krankheitsbedingem Fehltag Praktikumszeiten möglichst zeitnah nachzuholen (s. auch § 13 Abs. 3 und 5 neue FOBOSO).

Um eine ausreichende Nachholung im Einzelfall zu ermöglichen, sind unbedingt Zeiten in den Oster- und/oder Pfingstferien dafür freizuhalten.
Organisation
In den Ausbildungsrichtungen „Wirtschaft und Verwaltung“, „internationale Wirtschaft“ und „Sozialwesen“ ist eine „Praktikumsvereinbarung“ mit geeigneten Betrieben bzw. Einrichtungen erforderlich bzw. verpflichtend.
 

Hierzu sollten alle bei uns angemeldeten SchülerInnen auf Listen mit den bisherigen Praktikumsbetrieben in den o.g. Fachrichtungen (s. Schaltfläche "Betriebelisten" oder klicken Sie hier) zugreifen.

Für den Zugang zu diesem nicht-öffentlichen Bereich benötigen Sie ein Kennwort, das Sie durch eine E-Mail an sekretariat@fos-holzkirchen.de  unter Angabe Ihres Namens und Ihres Geburtsdatums erhalten.
Das passende Formular „Praktikumseinsatz ...“ kann im fpA-Bereich der jeweiligen Ausbildungsrichtungen
Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft und Sozialwesen auf unserer Website abgerufen werden.
 
Wichtige Hinweise:
 
  • Die Bewerbung sollte frühzeitig erfolgen, damit das Praktikum im „Wunschbetrieb“ absolviert werden kann. Auf dieser Grundlage erfolgt dann in der Regel die Bestätigung des Praktikums von schulischer Seite.
  • Im Sozialbereich ist es nötig, sowohl eine Vereinbarung mit einer sozial-betreuerischen (bzw. pflegerischen) als auch einer erzieherischen Einrichtung vorzulegen, da erst bei der Klassenbildung feststeht, womit das Praktikum beginnt.
  • Ein Praktikum in einem Betrieb bzw. einer Einrichtung mit engen persönlichen Beziehungen (z.B. Eltern) zur Geschäftsleitung oder dem Praktikumsbetreuer ist nicht möglich.
  • Neue Betriebe bzw. Einrichtungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Eignung für das Praktikum geprüft wurde und nicht nur ein einmaliges Praktikum angeboten wird. Diese Möglichkeit sollte der Ausnahmefall sein und steht nur einmal für jede Schülerin und jeden Schüler zur Verfügung.
  • Die Praktikumsstelle muss im Einzugsbereich der Schule liegen (Praktikum z.B. im Stadtgebiet von München und Rosenheim nicht möglich!). Dies ist eine Bedingung für die Aufnahme an der Schule.
  • Die vorgegebene Arbeitsstundenzahl (durchschnittlich 34 – 36 Std. pro Woche) muss gewährleistet sein.
  • Praktikanten dürfen aus versicherungsrechtlichen Gründen nur als Fahrzeuglenker eingesetzt werden, wenn eine Haftungsübernahme durch die Praktikumsstelle erfolgt (siehe Formblatt „Haftungsübernahmeerklärung").
  • Besuche der Betreuungslehrkräfte und des Schulbeauftragten bei der Praktikumsstelle erfolgen unangemeldet.

 
Bitte beachten Sie auch ergänzende Hinweise zu den einzelnen Fachrichtungen, welche Sie auf unserer Internetseite finden.
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