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Beurlaubungen

Infothek
Füllen Sie das nachfolgende Formulare digital aus und senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag auf Beurlaubung per Mail an


Beachten Sie bei der Auswahl des Formulars  "Beurlaubung", ob dieses für die Zeit im Unterricht oder für die Zeit im Praktikum (hier auch zwischen Ausbildungsrichtung Nichttechnik und Technik unterscheiden) benötigt wird:


Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung den Inhalt von §20 Abs. 3 Satz 1 BaySchO (Bayerische SchulOrdnung):
„Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen …. vom Schulbesuch beurlaubt werden.“
Bei Beurlaubungen zu Vorstellungsgesprächen oder dergleichen fügen Sie bitte die entsprechende Einladung an die Beurlaubung an.
Bei Beurlaubungen aus wichtigen familiären Gründen ist ein formloser Antrag beizufügen (bei Minderjährigen muss dieser von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein).

Der Antrag auf Beurlaubung muss eine Woche vor dem Termin beantragt werden und ist erst dann gültig, wenn der Antrag von der Schulleitung genehmigt wurde.

Die Genehmigung ist vor dem Termin erforderlich und wird Ihnen per WebUntis mitgeteilt. Benötigte schriftliche Nachweise wie Atteste, Anwesenheitsbestätigungen etc. werden von Ihnen zeitnah nach dem Termin (je nach Formular der Beurlaubung) bei der fpA-Betreuungslehrkraft im Lehrerzimmer oder den fachpraktischen Ausbildern/Meistern in den Werkstätten im Haus abgegeben. Bei einer Beurlaubung für den Unterricht werfen Sie den Nachweis bitte in die Box vor dem Lehrerzimmer.
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