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  • „In einem Schulentwicklungsprogramm bündelt die Schule die kurz- und mittelfristigen Entwicklungsziele und Maßnahmen der Schulgemeinschaft […]; dieses überprüft sie regelmäßig und aktualisiert es, soweit erforderlich." (Art. 2  Abs. 4 Satz 4 BayEUG)
  • Aktuelles SEP festgelegt vom Schulforum im Oktober 2021. (vgl. Art. 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 6 BayEUG)

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