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Berufliche Oberschule Holzkirchen
Staatliche Fachoberschule
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Aufnahme

Informationen > Zugang zur FOS
Die Fachoberschule (FOS) vermittelt eine allgemeinbildende, fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung.
Sie umfasst die Jahrgangsstufen 11, 12 und 13.
In der Jahrgangsstufe 11 findet der Unterricht im Wechsel mit der fachpraktischen Ausbildung statt. Die fachpraktische Ausbildung bietet eine Orientierungshilfe für die Berufsfindung und eine erste Begegnung mit der Arbeitswelt.
 
Zu beachten:
Probezeit
 
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Die Probezeit dauert in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres (Mitte Februar).
Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe der Mittelschule (M-Zug) und der Wirtschaftsschule empfehlen wir den Besuch eines Vorkurses (2. Halbjahr 10. Klasse).
 
Zulassungsvoraussetzungen ohne Berufsausbildung (FOS)
 
Maßgebend für die Aufnahme in die FOS sind die Regelungen in der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – FOBOSO § 5 FOBOSO - Aufnahme.

Eignungsvoraussetzungen für den Bildungsgang der FOS:
 
Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik* oder
 
Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums oder erfolgreicher Besuch der Vorklasse (§ 7 FOBOSO - Eignungsnachweis) zusätzlich für die Ausbildungsrichtung Gestaltung: Aufnahmeprüfung.
 
*Falls in einem dieser Fächer keine Note vorliegt, muss der Schüler eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ablegen.
 
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 13 setzt den Nachweis der Fachhochschulreife durch ein Zeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der entsprechenden Ausbildungsrichtung mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 voraus.
 

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