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Berufliche Oberschule Holzkirchen
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Sicherheitsvorschriften für die fachpraktische Ausbildung in der AR Technik

Fachprakt. Ausbildung > Technik

1.   Persönlicher Arbeitsschutz

1.1  Bei jeder Maschinenarbeit ist eine Arbeitsmütze oder ein Haarnetz zu tragen (vom Schüler selbst zu besorgen)!
1.2  Bei jeder Maschinenarbeit ist eine Schutzbrille zu tragen!
1.3  Die Arbeitskleidung (Arbeitskittel oder Overall) muss passend, enganliegend und in ordnungsgemäßen Zustand sein (vom Schüler selbst zu besorgen)!
1.4  Die Arbeitskleidung muss ordnungsgemäß geschlossen sein!
1.5  Es dürfen (auch im Sommer) keine kurzen Hosen getragen werden!
1.6  Es müssen bei der Arbeit Sicherheitsschuhe (mind. Sicherheitsstufe S1) getragen werden! (vom Schüler selbst zu besorgen)!
1.7  In der fpA dürfen keine Uhren und kein Schmuck getragen werden!
1.8  Zum Schutz der Haut und für eine leichtere Reinigung sollten die Hände vor der Arbeit eingecremt werden!

      2.   Allgemeines Sicherheitsverhalten während der fpA

2.1  Bei der Arbeit muss grundsätzlich auf andere Personen Rücksicht genommen werden!
2.2  Es darf kein Unfug getrieben werden!
2.3  Auf dem Fußboden nichts abstellen und ihn immer sauber halten!
2.4  Auf Ordnung am Arbeitsplatz achten!
2.5  Maschinenteile, Werkzeuge und Messzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgelegt werden!
2.6  Es darf während der fpA kein Alkohol konsumiert werden!

     3.  Sicherheitsregeln für Werkzeugmaschinen

3.1   Keine Maschine, Anlage oder Werkzeug darf ohne genaue Einweisung benutzt werden!
3.2   An Maschinen oder Anlagen dürfen keine Sicherheitsvorkehrungen entfernt werden!
3.3   Vor Beginn der Arbeit müssen die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden!
3.4   Werkstücke und Werkzeuge müssen ordnungsgemäß gespannt werden!
3.5   Die Maschine muss vor Beginn der Arbeit sachgerecht eingestellt sein!
3.6   Die elektrische Anlage einer Werkzeugmaschine muss vor jeder Inbetriebnahme auf Beschädigung überprüft werden!
3.7   Der Rüstzustand der Maschine muss vor jedem Arbeitsgang kontrolliert werden!
3.8   Vor dem Einschalten der Antriebe muss die Werkzeugmaschine von Hand durchgedreht und auf Freigängigkeit kontrolliert werden!
3.9   In der fpA dürfen keine automatischen Vorschübe benutzt werden!
3.10 Späne dürfen nur bei stehender Maschine und mit Hilfsmitteln aus dem Arbeitsbereich entfernt werden!
3.11 Die Späne müssen aus Sicherheitsgründen rechtzeitig aus dem Arbeitsbereich und aus der Spänewanne entfernt werden!
3.12 Beim Einschalten der Maschine auf die Drehrichtung der Arbeitsspindel bzw. der Antriebe achten!
3.13 Beim Einstellen sowie beim Reinigen der Maschine ist diese durch Betätigen des Not-Aus Schalters gegen unbeabsichtigtes Einschalten zu sichern!

Den Anweisungen des Ausbilders ist strikt Folge zu leisten!

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